Für den Umgang mit KI in Schulen gibt es für alle Beteiligten bisher keine einheitliche Regelung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat jedoch am 10.10.2024 eine wegweisende Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung veröffentlicht, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Schulen strategisch begleiten soll. Ziel ist es, Chancen und Risiken von KI-Technologien differenziert zu betrachten und Schulen zu befähigen, KI sinnvoll in Bildungsprozesse zu integrieren. Dabei sollen sowohl die Lernenden als auch Lehrkräfte unterstützt werden, um eine zukunftsorientierte, chancengerechte und verantwortungsbewusste Bildung zu gewährleisten.

Das reicht sicherlich noch nicht aus und benötigt noch wesentlich mehr Fortbildungen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen.

🔗 Die Handlungsempfehlung kannst du unten als PDF downloaden

⬇️  Zuerst kommt jedoch eine Übersicht der fünf Themenbereiche mit spezifischen Maßnahmen

1. EINFLUSS UND AUSWIRKUNGEN VON KI AUF LERNEN UND DIDAKTIK

  • KI-Anwendungen können Lernprozesse individuell unterstützen (z. B. als digitale Tutoren oder adaptive Lernumgebungen).

  • Lehrkräfte sollen befähigt werden, didaktisch begründete Entscheidungen für oder gegen den Einsatz von KI zu treffen.

  • KI darf das soziale und gemeinschaftliche Lernen nicht schwächen.

  • Empfohlen wird eine evidenzbasierte, altersgerechte und wissenschaftsgeleitete Nutzung von KI im Unterricht.

  • Ziel: Förderung von Medienkompetenz und kritischer Reflexion bei Schüler*innen sowie Entlastung der Lehrkräfte durch KI-gestützte Tools.

2. VERÄNDERUNG DER PRÜFUNGSKULTUR DURCH KI

  • Prüfungsformate müssen an die Kultur der Digitalität angepasst werden.

  • Neue Formate sollen Zukunftskompetenzen (4K: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, Kritisches Denken) und den reflektierten Einsatz von KI einbeziehen.

  • KI kann Lehrkräfte bei der Korrektur und Bewertung unterstützen (z. B. Vorkorrektur, Korrekturassistenz), die abschließende Bewertung bleibt jedoch eine menschliche Aufgabe.

  • Reflexions- und Prozessorientierung sollen bei Prüfungen gestärkt werden.

3. PROFESSIONALISIERUNG VON LEHRKRÄFTEN

  • KI-Kompetenzen müssen systematisch in alle drei Phasen der Lehrkräftebildung integriert werden.

  • Lehrkräfte sollen sowohl die technischen Grundlagen als auch Chancen und Risiken von KI verstehen lernen.

  • Es wird empfohlen, kontinuierliche Fortbildungsangebote zu schaffen und den Lehrkräften Ressourcen und Freiräume für das eigene Lernen zu ermöglichen.

4. REGULIERUNG

  • Rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DSGVO, EU-KI-Verordnung) und ethische Leitlinien sind strikt einzuhalten.

  • Ziel ist eine innovationsfreundliche Regulierung, die Vertrauen schafft und gleichzeitig Risiken minimiert.

  • Länder sollen einheitliche Standards und Prüfverfahren für schulisch genutzte KI-Anwendungen entwickeln.

5. ZUGANGSFRAGEN UND CHANCENGERECHTIGKEIT

  • KI-Kompetenzen gelten als neue Schlüsselkompetenz in Bildung und Beruf.

  • Es soll gewährleistet werden, dass alle Lernenden – unabhängig von ihren sozialen Voraussetzungen – Zugang zu KI-Anwendungen und digitalen Lernumgebungen haben (Abbau des „digital divide“).

  • Perspektivisch wird ein speziell für den Bildungsbereich trainiertes, datenschutzkonformes Sprachmodell (LLM) angestrebt.

FAZIT

Die Handlungsempfehlung betont die Notwendigkeit einer ausgewogenen Balance zwischen technologischer Innovation, pädagogischer Qualität, rechtlicher Sicherheit und ethischen Standards. Ziel ist eine zukunftsorientierte Schulbildung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit im Umgang mit KI bietet und digitale Teilhabe ermöglicht.

Die Zusammenfassung wurde mit ChatGPF erstellt.